Bestätigung durch einen unparteiischen Dritten, dass ein Unternehmen oder ein bestimmter Bereich gewisse Bedingungen erfüllt, um möglichst objektiven Qualitätsansprüchen zu genügen.
Zielgruppe, -publikum
Möglichst genau definierter Teil eines Personen- und/oder Firmenkreises, auch der Gesamtbevölkerung resp. dem Gesamtbestand, der mit einer bestimmten Information oder Werbebotschaft über das zweckmässige Werbe- oder Kommunikationsmittel erreicht bzw. angesprochen werden soll.
Zugaben
Kleine Aufmerksamkeit in Form eines (Werbe-)Geschenks, eines nützlichen Gebrauchsgegenstands (z.B. Kugelschreiber), die einer Sendung unaufgefordert beigelegt wird. Der Umfang ist in Deutschland gesetzlich geregelt.