Null-Toleranz
des schweizerischen Gesetzgebers für Spammer: Das neue, per 1. April
2007 in Kraft getretene Fernmeldegesetz stellt den Versand von
Spam-E-Mails, -Fax und -SMS unter Strafe. Wer auf elektronischem
Weg unerwünschte Massenwerbung verschickt, muss mit Geldbussen und im
schlimmeren Fall mit Freiheitsstrafen rechnen. Strenge gesetzliche Regelung Der
Anti-Spam-Artikel im neuen Schweizer Fernmeldegesetz verbietet das
Spammen und droht wie das US-amerikanische Can Spam Act drastische
Strafen an. Die neue gesetzliche Vorschrift unterscheidet sich hingegen
von der in Deutschland geltenden Regelung, die Spammen lediglich als
Ordnungswidrigkeit einstuft. Der Anti-Spam-Artikel im genauen Wortlaut: «Unlauter
handelt insbesondere, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit
einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche
Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung
der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine
problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen. Wer beim
Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von
Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt
(hingegen) nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren
Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder
Leistungen sendet.» Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Art. 3 Bst. o.
Anwendung in der Praxis Damit
Sie bei Ihren E-Mail-Marketing-Massnahmen nicht in Konflikt mit dem
Gesetz geraten, haben wir in enger Zusammenarbeit mit der auf E-Mail
Marketing spezialisierten Firma Nemuk AG die zentralen Punkte zur
praktischen Anwendung zusammengefasst. Diese Checkliste können Sie über
den nachstehenden Hyperlink kostenlos herunterladen. Keine Werbe-E-Mail ohne ausdrückliche Erlaubnis
Permission-Marketing
bedeutet, dass Sie Werbe-E-Mails und -SMS ausschliesslich an
Zielpersonen senden, die sich ausdrücklich mit dem Erhalt von
elektronischer Werbepost einverstanden erklärt haben. Sie können diese
Einwilligung Offline oder Online einholen. Wenn Sie auf sicher gehen
wollen, senden Sie den zustimmenden Zielpersonen eine
Bestätigungs-E-Mail, die diese wiederum bestätigen müssen (double
opt-in). Besonders glaubwürdig wirkt Ihr Unternehmen, wenn Sie eine
Privacy Policy veröffentlichen und dieser konsequent nachleben. Sie
schaffen damit Vertrauen und zeigen, dass Sie mit persönlichen
Kundendaten verantwortungsbewusst umgehen. Vor jedem Versand stellen sich immer wieder die gleichen Fragen für den selektierten Adressdatenstamm. So zum Beispiel: • Ist unser Absender in jedem E-Mail klar ersichtlich und erreichbar? • Haben die Empfänger – ausgenommen sind die bestehenden Kunden, mit denen bereits eine kommerzielle Beziehung besteht - explizit zugestimmt, Informationen per E-Mail zu erhalten? • Senden wir nur jenen Kunden Werbe-E-Mails, die innerhalb des vergangenen Jahres etwas bestellt haben? • Bieten wir unseren Kunden ausschliesslich eigene und ähnliche Produkte an oder solche, die sie bereits bezogen haben? Wie
jede gesetzliche Vorschrift lässt auch der Anti-Spam-Artikel einen
gewissen Interpretationsspielraum offen und wird in Zukunft zweifellos
Anwälte und Gerichte beschäftigen. Am besten lassen Sie es gar nicht so
weit kommen. Jeder
E-Mail-Sender ist auch E-Mail-Empfänger. Wie gehen Sie mit E-Mails um,
wenn Sie sich vor Spams schützen wollen? Auch zu diesem Thema liefern
wir Ihnen einige nützliche Tipps und Verhaltensregeln. >> Zur Checkliste für einwandfreies E-Mail-Marketing und den Verhaltensregeln im Umgang mit E-Mails>>
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